Ausgleichsgesetz der Planung

Ausgleichsgesetz der Planung
Berücksichtigung der Interdependenzen zwischen den einzelnen Teilplänen und Beseitigung auftretender Diskrepanzen. Bestimmend für die  Gesamtplanung ist der schwächste Teilbereich (Minimumsektor, Engpassbereich), der z.B. in der Leistungserstellung, -verwertung oder im Finanzbereich liegen kann. Der Minimumsektor kann wechseln, so dass eine entsprechende Änderung der Planung erforderlich wird. Kurzfristig lässt sich der Minimumsektor nicht beseitigen, langfristig wird versucht, den Engpassbereich auf das Niveau der anderen Teilbereiche, z.B. durch Erweiterungsinvestitionen, einzuregulieren.
- Vgl. auch  Plankoordination,  Unternehmensplanung.

Lexikon der Economics. 2013.

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